BERGSPA & HOTEL ZAMANGSPITZE
ST. GALLENKIRCH / MONTAFON
+43 (0)5557/6238
Manchmal kommt es eben anders als man sich das so vorgestellt hat. Wir hoffen natürlich nicht, dass Ihren Urlaubsplanungen plötzlich etwas im Wege steht.
Dennoch: Der Abschluss einer Reisestornoversicherung sorgt dafür, dass Sie auf der sicheren Seite sind. Bei begründetem Rücktritt (z.B. Krankheit, Unfall oder Tod – auch eines Angehörigen) oder auch im Falle eines nicht planmäßig beendeten Aufenthalts ersetzt diese Versicherung die aus der Reservierung anfallenden Kosten wie folgt:
1. Stornoschutz:
Stornokostenersatz bei Nichtantritt der Reise
bis zum gewählten Reisepreis (ohne Selbstbehalt)
2. Reiseabbruch:
Ersatz der gebuchten, nicht genutzten Reiseleistungen
bis zum gewählten Reisepreis (ohne Selbstbehalt)
3. Verspäteter Anreise:
Ersatz der zusätzlichen Nächtigungs- und Verpflegungskosten während der Anreise
bis € 400,-
4. Unfreiwillige Urlaubsverlängerung:
Ersatz der zusätzlichen Nächtigungs- und Verpflegungskosten am Urlaubsort
bis € 2.000,–
5. Such- und Bergekosten
Such- und Bergungskosten bei Unfall, Berg- oder Seenot
bis € 7.500,-
6. 24-Stunden-Notruf und Soforthilfe
JA
Info-Folder
1. Stornoschutz:
Stornokostenersatz bei Nichtantritt der Reise
bis zum gewählten Reisepreis (ohne Selbstbehalt)
erweiterte Stornogründe
2. Reiseabbruch:
Ersatz der gebuchten, nicht genutzten Reiseleistungen
bis zum gewählten Reisepreis (ohne Selbstbehalt)
3. Verspäteter Anreise:
Ersatz der zusätzlichen Nächtigungs- und Verpflegungskosten während der Anreise
bis € 400,-
4. Unfreiwillige Urlaubsverlängerung:
Ersatz der zusätzlichen Nächtigungs- und Verpflegungskosten am Urlaubsort
bis € 2.000,–
5. Such- und Bergekosten
Such- und Bergungskosten bei Unfall, Berg- oder Seenot
bis € 7.500,-
6. Leistungen nach Unfall
Transport ins Krankenhaus bis 100%
Kosten der medizinischen Erstversorgung bis € 1.000,- (€ 100,- Selbstbehalt)
Heimtransport oder zusätzliche Rückreisekosten bis € 1.000,-
Fahrzeugrückholung nach Lenkerausfall bis € 1.000,-
Gipsgeld € 50,- pro verbleibenden Tag
7. 24-Stunden-Notruf und Soforthilfe JA
Gerne wird die Rezeption für Sie das Notwendige vornehmen - gerne können Sie auch direkt online bei der Europäischen Reiseversicherung eine der bewährten Storno/Rücktritt- oder Reiseversicherungen abschliessen.
Info-Folder
erweiterte Corona-Deckung
Es gelten die allgemeinen Hotelvertragsbedingungen in Ihrer aktuellen Fassung und die im Reservierungszeitraum gültige Preisliste zugrunde.
Weitere Sprachen finden Sie bei der Wirtschaftskammer Österreich.
Auszug aus den allgemeinen Hotelvertragsbedingungen:
§ 5.5 Bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden.
§ 5.6 Außerhalb des im § 5.5. festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:
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