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    BERGSPA & HOTEL ZAMANGSPITZE
    ST. GALLENKIRCH / MONTAFON
    +43 (0)5557/6238

    Hotel Zamangspitze




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    1. Startseite
    2. Datenschutz

    Datenverarbeitungsverzeichnis nach Art 30 Abs 1 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

     

    Inhalt 

    A.  Stammdatenblatt: Allgemeine Angaben
    B.  Datenverarbeitungen/Datenverarbeitungszwecke
    C.  Detailangaben zu den einzelnen Datenverarbeitungszwecken
    D.  Allgemeine Beschreibung organisatorisch-technischer Maßnahmen

    Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf unserer Website ist die Hotelbetriebsgesellschaft Metzler GmbH. Unsere Daten finden Sie im Impressum.

    Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

    Ihre Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an andere Empfänger weitergegeben.





    A.  Stammdatenblatt

    Name und Kontaktdaten des (der) für die Verarbeitung (gemeinsam) Verantwortlichen

    a.  Name(n) und Anschrift(en):
    Hotelbetriebsgesellschaft Metzler GmbH
    Ziggamweg 227
    6791 St. Gallenkirch

    b.  E-Mail-Adresse(n) (und allenfalls weitere Kontaktdaten wie zB Tel.Nr.):
    info@zamangspitze.at
    Tel: 05557-6238
    Fax: 05557-6238-5 

    c.  Name und Kontaktdaten (Anschrift, E-Mail und allenfalls weitere Kontaktdaten wie zB Tel.Nr.) des Datenschutzbeauftragten[1]:
    Keiner

    d.  Name und Kontaktdaten (Anschrift, E-Mail und allenfalls weitere Kontaktdaten wie zB Tel.Nr.) des Vertreters des (der) Verantwortlichen:[2]
    Keiner

    B.  Datenverarbeitungen/Datenverarbeitungszwecke

    1. Zwecke und Beschreibung der Datenverarbeitung[3]:

    1. Rechnungswesen und Geschäftsabwicklung: 
    • Verarbeitung und Übermittlung von Daten im Rahmen von Geschäftsbeziehungen mit Kunden und Lieferanten, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie zB Korrespondenzen oder Verträge) in diesen Angelegenheiten
    2. Personalverwaltung:
    • Verarbeitung und Übermittlung von Daten für die Personalplanung, Personalanstellung, Personalentlohnung sowie die Personalentwicklung und die damit verbundenen Verarbeitungen und Übermittlungen für Lohn-, Gehalts-, Entgeltsverrechnung und Einhaltung von arbeits- und sozialrechtlich vorgegebener Aufzeichnungs-, Auskunfts- und Meldepflichten, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (zB Korrespondenzen, Bewerbungsschreiben, Dienstzeugnisse, Testergebnisse, Stellenbeschreibungen) in diesen Angelegenheiten
    3. Marketing:
    • Verarbeitung und Übermittlung von Daten für Werbezwecke
    Gästedatenbank:
    • Verarbeitung von Daten zur Erstellung von Angeboten, Reservierungen
    5. Mitarbeitersuche:
    Verarbeitung und Übermittlung von Daten von Personen, welche Interesse an einer Anstellung bei der Hotelbetriebsges. Metzler GmbH haben (Lebenslauf und Bewerbungen)
    Concierge:
    • Verarbeitung und Übermittlung von Daten für die Erstellung von Skipässen oder Montafon Brandnertal Card, sowie Buchung von geführten Touren von sportlichen Aktivitäten oder von geführten und nicht geführten Bergerlebnissen
     
    2. Wurde eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt?[4]
    Ja     ¨                  Nein    ¨X

    Wenn Ja, wann?

    Wenn Nein, aus welchem Grund nicht?[5] Fehlende Voraussetzung


    C. Detailangaben zu 1.

    (Einfügung der konkreten Datenverarbeitung aus dem B-Blatt, zB des Datenverarbeitungszweckes „Rechnungswesen“; das C-Blatt kann dann für jede der im B-Blatt angegebenen Datenverarbeitungszwecke verwendet werden, ohne dass die allgemeinen Angaben aus dem A- und B-Blatt wiederholt werden müssen)

    1.  Kategorien der betroffenen Personen

    Lfd.Nr.     Beschreibung der Kategorien betroffener Personen

    1               Kunden und Lieferanten inkl. Kontaktpersonen beim Kunden und Lieferanten

    2               ???Sachbearbeiter beim Verantwortlichen

    3               An der Geschäftsabwicklung mitwirkende Dritte inkl. Kontaktpersonen bei den Dritten

    Rechtsgrundlagen[6]

    Art 6 Abs 1 lit a (Einwilligung der Betroffenen), lit b (zur Vertragserfüllung erforderlich), lit c (gesetzliche Verpflichtungen nach der BAO und dem UGB), lit f (berechtigte Interessen des Verantwortlichen) DSGVO

    • § 132 BAO
    • §§ 190, 212 UGB
    3.  Verträge , Zustimmungserklärungen oder sonstige Unterlagen (zB Erledigung der Informationspflichten[7]) sind abgelegt:[8] (freiwillig)

    Unterlagen zu aufrechten Geschäftsabwicklungen sowie Rechnungen in der Rezeption, erledigte Geschäftsfälle im Archiv. Verträge mit Auftragsverarbeitern sind, je nach Thematik, in der Rezeption und/oder Archiv.

    4.  Kategorien der verarbeiteten Daten und Löschungs- bzw. Aufbewahrungsfristen[9]
    a.  Kategorien der verarbeiteten Daten und ankreuzen, ob sie an Empfänger[10] übermittelt werden

    Kategorien der betroffenen Personengruppe aus Punkt 1 des C-Blattes

     

    Lfd. Nr.

    Datenkategorien

    Besondere Datenkategorien iSd Art 9 DSGVO[11], strafrechtlich relevant iSd Art 10 DSGVO[12]

    Banken

    Rechtsvertreter im Geschäftsfall

    Wirtschaftstreuhänder

    Gerichte im Anlassfall

    Verwaltungsbehörden im Anlassf.

    Inkassounternehmen im Anlassf.

    Tourismuspartner (Bergbahnen, MT)

    Mitwirkende Vertrags- u. Geschäftspartner

    Versicherungen im Anlassfall

    Provider (ID-Dienstleister)

    1

    1

    Name, Firma oder sonstige Geschäftsbezeichnung

    Nein

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    2

    Anschrift

    Nein

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    3

    Kontaktdaten

    Nein

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    4

    Firmenbuchdaten

    Nein

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    5

    Daten zur Bonität inkl. Mahn- und Klagsdaten

    Nein

     

    X

     

    X

     

     

     

     

     

     

    6

    Bankverbindungen

    Nein

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    X

     

    7

    Kreditkartennummern und -unternehmen

    Nein

    X

    X

    X

    X

     

     

     

     

     

     

    8

    UID-Nummer

    Nein

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    X

     

    9

    Namen der Kontaktperson

    Nein

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    X

     

    10

    Kontaktdaten der Kontaktperson (Tel., Mail, Fax, Anschrift odgl.)

    Nein

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    11

    Vertragstexte und Geschäftskorrespondenzen

    Nein

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    X

     

    X

     

    2

    12

     

    Name

    Nein

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    13

    Funktion des betroffenen Sachbearbeiters beim Verantwortlichen

     

    Nein

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    14

    Vom betroffenen Sachbearbeiter bearbeitete Fälle

     

    Nein

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    15

    Umfang der Vertretungsbefugnis

     

    Nein

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    3

    16

     

    Name, Firma oder sonstige Geschäftsbezeichnung

     

    Nein

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    17

    Anschrift

    Nein

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    18

    Kontaktdaten (Tel., Mail, Fax odgl.)

     

    Nein

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    19

    Firmenbuchdaten

     

     

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    20

    Namen der Kontaktpersonen

     

     

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    21

    Kontaktdaten der Kontaktpersonen (Tel., Mail, Fax, Anschrift odgl.)

     

     

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    22

    UID-Nummer

     

     

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    23

    Bankverbindungen

     

     

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    X

    X

     

    24

    Kreditkartennummern und –unternehmen

     

     

    X

    X

    X

    X

     

     

     

     

     

     

    25

    Daten zur Bonität inkl. Mahn- und Klagsdaten

     

     

     

    X

    X

    X

     

     

     

     

     

     

     

    b.  Löschungs- und Aufbewahrungsfristen (wenn möglich)

    Daten aus 4.a. (Lfd. Nr.)

    Angabe bzw. Beschreibung der Löschungs- bzw. Aufbewahrungsfristen

    1-4; 6-25;

     

     

    Aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auf jeden Fall 7 Jahre; darüberhinausgehend bis zur Beendigung eines allfälligen Rechtsstreits,

    5; 25;

     

     

    Bis zur Beendigung der Geschäftsbeziehung

     

    5.  Kategorien von Empfängern[13], an die personenbezogene Daten offengelegt werden (inkl. Auftragsverarbeitung), speziell bei Empfängern in Drittländern[14]
    a.  Kategorien der Empfänger sowie Übermittlungsort (Drittstaat, Internationale Organisation wie zB UNO, OSZE)

     

    Empfängerkategorien bzw. Empfänger in Drittstaaten oder Internationalen Organisationen (aus 4.a.)

    Drittstaat (Angabe des Drittstaats, d.h. Staaten außerhalb der EU)

    Internationale Organisation (Angabe der intern. Organisation)

    Banken

     

     

    Rechtsvertreter im Geschäftsfall

     

     

    Wirtschaftstreuhänder

     

     

    Gerichte

     

     

    Verwaltungsbehörden

     

     

    Inkassounternehmen

     

     

    Fremdfinanzierer

     

     

    Mitwirkende Vertrags- und Geschäftspartner

     

     

    Versicherungen im Anlassfall

     

     

    Privider (IT-Dienstleister)

     

     

     

    b.  Dokumentation der getroffenen geeigneten Garantien im Falle einer Übermittlung in Drittstaaten die nicht auf Art 45, 46, 47 oder 49 Abs 1 Unterabsatz 1 DSGVO erfolgt (vor allem wenn kein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission vorliegt, keine Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission oder der nationalen Datenschutzbehörde verwendet werden oder genehmigte Zertifizierungsmechanismen in Anspruch genommen werden, keine Corporate binding rules zur Anwendung kommen (genehmigte verbindliche konzerninterne Datenschutzvorschriften), die Übermittlung nicht für Vertragserfüllungszwecke erforderlich ist oder keine ausdrückliche Einwilligung vorliegt):

    D.  Allgemeine Beschreibung der technisch-organisatorischen Maßnahmen

    a.  Vertraulichkeit[15]:

    Zutrittskontrolle: Schutz vor unbefugtem Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen und zum Datenarchiv (Digital und Ordner) mit Schließanlage und Alarmanlage

    Zugangskontrolle: Schutz vor unbefugter Systembenutzung: Kennwörter

    Zugriffskontrolle: Benutzerverwaltung bzw. Dateiverwaltung (Rechteverwaltung)

     

    b.  Integrität[16]:

    Weitergabekontrolle: Verschlüsselung

    Eingabekontrolle: Protokollierung und Rechtekontrolle der Datenverarbeitungsprogramme

    c.  Verfügbarkeit und Belastbarkeit: Verfügbarkeitskontrolle: Backup-Strategie , Firewall, Virenschutz
    d.  Pseudonymisierung und Verschlüsselung:
    e.  Evaluierungsmaßnahmen:

    Datenschutz-Management: jeweils zum Saisonstart gibt es eine Schulung sowie eine Analyse

     



    [1] Sofern ein Datenschutzbeauftragter verpflichtend oder auf freiwilliger Basis bestellt wurde.

    HINWEIS: Wenn keine Verpflichtung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten besteht, der Verantwortliche aber freiwillig einen bestellen möchte, müssen trotzdem alle den Datenschutzbeauftragten betreffenden Bestimmungen der DSGVO eingehalten werden; möchte man das nicht, darf die bestellte Person nicht „Datenschutzbeauftragter“ genannt werden, sondern sollte eine andere Bezeichnung gewählt werden (zB „Datenschutzkoordinator“). Dieser kann, muss aber nicht ins Verarbeitungsverzeichnis aufgenommen werden. Siehe dazu das WKO-Merkblatt „Datenschutzbeauftragter“.

    [2] Darunter sind Vertreter von nicht in der EU niedergelassenen Verantwortlichen zu verstehen.

    [3] Zum Begriff „Verarbeitung“ siehe das Merkblatt „Wichtige Begriffsbestimmungen“; sollten Daten auch an „Dritte“ oder an Auftragsverarbeiter übermittelt werden, sind auch die Zwecke dieser Datenübermittlungen im Verarbeitungsverzeichnis zu dokumentieren.

    [4] Zur Datenschutz-Folgenabschätzung siehe das Merkblatt „Datenschutz-Folgenabschätzung“. Im Verarbeitungsverzeichnis sind zwar Angaben zur Datenschutz-Folgenabschätzung nicht zwingend vorgesehen. Aus Gründen der Rechenschaftspflicht empfehlen sich aber grundsätzliche Angaben darüber auch ins Verarbeitungsverzeichnis aufzunehmen.

    [5] Eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist nicht durchzuführen, wenn durch die Datenverarbeitung voraussichtlich kein hohes Risiko für die Rechte der Betroffenen besteht oder die Datenverarbeitungsart in der sogenannten „white list“ der Datenschutzbehörde gelistet ist (derzeit besteht noch keine „white list“); Näheres dazu siehe auch das Merkblatt „Datenschutz-Folgenabschätzung“.

    [6] Die Rechtsgrundlagen (zB rechtliche Verpflichtung, Einwilligung, Vertragserfüllung, lebenswichtige Interessen des Betroffenen, kein überwiegendes berechtigtes Interesse des Betroffenen) sind nach der DSGVO zwar nicht verpflichtend ins Verarbeitungsverzeichnis aufzunehmen. Allerdings unterliegt der verantwortliche Verarbeiter einer sogenannten Rechenschaftspflicht. Diese besagt eine Nachweispflicht bzgl. der Einhaltung der Pflichten nach der DSGVO. Dazu gehört unter anderem auch der Nachweis, dass die Datenverarbeitung nach den in der DSGVO normierten Rechtmäßigkeitsgrundlagen erfolgt. Siehe das Merkblatt „Grundsätze und Rechtmäßigkeit der Verarbeitung“.

    [7] Siehe zu den Informationspflichten das Merkblatt „Informationspflichten“.

    [8] Die Angabe, wo die Unterlagen innerhalb der Organisation abgelegt wurden, ist nicht verpflichtend im Verarbeitungsverzeichnis zu dokumentieren, erleichtert aber vor allem in größeren, arbeitsteilig organisierten Organisationen das Auffinden der entscheidenden Unterlagen (dient also lediglich der innerbetrieblichen Arbeitserleichterung).

    [9] Nach der DSGVO sind die Löschfristen bzw. Aufbewahrungsfristen nach Möglichkeit ins Verarbeitungsverzeichnis aufzunehmen. Beispielsweise kann bei unbefristeten Verträgen keine konkrete Löschfrist angegeben werden, da der konkrete Vertragsablauf unbestimmt ist. Es empfiehlt sich hier allerdings eine abstrakte Frist anzugeben (zB „nach Ablauf des Vertrages“).

    [10] In der Rubrik „Empfänger“ sind nur die „Empfängerkategorien“ (zB „Gerichte“, „Banken“ oder „Sozialversicherungsträger“) einzutragen. Bei der Umschreibung der Empfängerkategorien ist darauf zu achten, dass eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit ermöglicht wird (so wird zB die bloße Angabe von „Konzern“ als Empfänger nicht ausreichen, weil daraus nicht eruierbar sein wird, ob die Daten rechtmäßig an die Muttergesellschaft und/oder an Schwestergesellschaften übertragen werden).

     

    [11] Daten nach Art 9 DSGVO sind besondere Datenkategorien („sensible Daten): rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, genetische und biometrische Daten zur Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten, Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung.

    [12] Verarbeitung personenbezogener Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten oder damit zusammenhängende Sicherungsmaßregeln unter behördlicher Aufsicht.

    [13] Es sind vor allem Übermittlungsempfänger („Dritte“) als auch Auftragsverarbeiter hier zu dokumentieren. Bei der Umschreibung der Empfängerkategorien ist darauf zu achten, dass eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit ermöglicht wird (so wird zB die bloße Angabe von „Konzern“ als Empfänger nicht ausreichen, weil daraus nicht eruierbar sein wird, ob die Daten rechtmäßig an die Muttergesellschaft und/oder an Schwestergesellschaften übertragen werden).

    [14] Siehe dazu das Merkblatt „Internationaler Datenverkehr“. Bei Empfängern in Drittstaaten (speziell in den USA wegen dem „Privacy Shield“-System) empfiehlt sich eine namentliche Nennung des Empfängers.

    [15] Verhinderung von (unbeabsichtigter) Offenlegung oder unbefugten Zugang zu personenbezogenen Daten.

    [16] Verhinderung von (unbeabsichtigter) Zerstörung/Vernichtung, (unbeabsichtigter) Schädigung, (unbeabsichtigtem) Verlust, (unbeabsichtigter) Veränderung von personenbezogenen Daten.

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