Reiseversicherung und Reiserücktritt
Reiseversicherung
Und wenn doch etwas dazwischen kommt:
Dringend empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reisestornoversicherung, denn Ihre Sicherheit liegt uns sehr am Herzen. Bei begründetem Rücktritt (Tod, Krankheit, Unfall - auch eines Angehörigen, Bergungskosten und nicht planmäßig beendeter Aufenthalt) ersetzt die Versicherung die aus der Reservierung anfallenden Kosten wie folgt:
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1. |
Stornoschutz: Stornokostenersatz bei Nichtantritt der Reise |
bis zum gebuchten Reisepreis (ohne Selbstbehalt) |
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2. |
Reiseabbruch: Ersatz der gebuchten, nicht genutzten Teile des Arrangements |
bis zum gebuchten Reisepreis (ohne Selbstbehalt) |
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3. |
Verspäteter Antritt des gebuchten Aufenthaltes: a. Unverschuldete Verspätung der Anreise zum Urlaubsort (z.B. Auto-panne): Ersatz der Nächtigungs- und Verpflegungskosten unterwegs b. Elementarereignis vor Ort (aufgrund von Lawinen, Muren etc.): Ersatz der erforderlichen Nächtigungs- und Verpflegungskosten vor Ort bei Straßensperre |
bis 20 % des gebuchten Reisepreises, max. € 365,- |
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4. |
Unfreiwillige Urlaubsverlängerung: Aufgrund von Unfall, Erkrankung oder Elementarereignis: Ersatz der entstehenden Mehrkosten vor Ort (inkl. Verpflegung) |
bis 50 % des gebuchten Reisepreises, max. € 2.000,– |
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5. |
Such- und Bergekosten Bei Berg- und Seenot (inklusive Hubschrauberbergung) |
bis € 7.500,- |
Diesem Stornovertrag liegen die österreichischen Hotelvertragsbedingungen und die im Reservierungszeitraum gültige Preisliste zugrunde. Die Prämie beträgt 5% des gebuchten Reisepreises.
Berechnungsbeispiel: Reisepreis€ 1.000,- x 5% = € 50,- Versicherungsprämie
Gerne wird die Rezeption für Sie das Notwendige vornehmen.
Reiserücktritt/Storno
Es gelten die allgemeinen Hotelvertragsbedingungen in Ihrer aktuellen Fassung.
Weitere Sprachen finden Sie bei der Wirtschaftskammer Österreich.
Auszug aus den allgemeinen Hotelvertragsbedingungen:
Rücktritt durch den Vertragspartner - Stornogebühr
§ 5.5 Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden.
§ 5.6 Außerhalb des im § 5.5. festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige
Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren
möglich:
- bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40 % vom gesamten Arrangementpreis;
- bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70 % vom gesamten Arrangementpreis;
- in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90 % vom gesamten Arrangementpreis.
| bis 3 Monate | 3 Monate bis 1 Monat |
1 Monat bis 1 Wochen |
in der letzten Woche |
| keine Stornogebühren |
40 % | 70 % |
90 % |


