Reiseversicherung
Und wenn doch etwas dazwischen kommt:
Dringend empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reisestornoversicherung, denn Ihre Sicherheit liegt uns sehr am Herzen. Bei begründetem Rücktritt (Tod, Krankheit, Unfall - auch eines Angehörigen, Bergungskosten und nicht planmäßig beendeter Aufenthalt) ersetzt die Versicherung die aus der Reservierung anfallenden Kosten wie folgt:
1. |
Stornoschutz: Stornokostenersatz bei Nichtantritt der Reise |
bis zum gebuchten Reisepreis (ohne Selbstbehalt) |
2. |
Reiseabbruch: Ersatz der gebuchten, nicht genutzten Teile des Arrangements |
bis zum gebuchten Reisepreis (ohne Selbstbehalt) |
3. |
Verspäteter Antritt des gebuchten Aufenthaltes: a. Unverschuldete Verspätung der Anreise zum Urlaubsort (z.B. Auto-panne): Ersatz der Nächtigungs- und Verpflegungskosten unterwegs b. Elementarereignis vor Ort (aufgrund von Lawinen, Muren etc.): Ersatz der erforderlichen Nächtigungs- und Verpflegungskosten vor Ort bei Straßensperre |
bis 20 % des gebuchten Reisepreises, max. € 365,- |
4. |
Unfreiwillige Urlaubsverlängerung: Aufgrund von Unfall, Erkrankung oder Elementarereignis: Ersatz der entstehenden Mehrkosten vor Ort (inkl. Verpflegung) |
bis 50 % des gebuchten Reisepreises, max. € 2.000,– |
5. |
Such- und Bergekosten Bei Berg- und Seenot (inklusive Hubschrauberbergung) |
bis € 7.500,- |
Diesem Stornovertrag liegen die österreichischen Hotelvertragsbedingungen und die im Reservierungszeitraum gültige Preisliste zugrunde. Die Prämie beträgt 5% des gebuchten Reisepreises.
Berechnungsbeispiel: Reisepreis€ 1.000,- x 5% = € 50,- Versicherungsprämie
Gerne wird die Rezeption für Sie das Notwendige vornehmen.



