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Reiseversicherung und Reiserücktritt

Reiseversicherung

Und wenn doch etwas dazwischen kommt:

Dringend empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reisestornoversicherung, denn Ihre Sicherheit liegt uns sehr am Herzen. Bei begründetem Rücktritt (Tod, Krankheit, Unfall - auch eines Angehörigen, Bergungskosten und nicht planmäßig beendeter Aufenthalt) ersetzt die Versicherung die aus der Reservierung anfallenden Kosten wie folgt:

1.

Stornoschutz:

Stornokostenersatz bei Nichtantritt der Reise

bis zum gebuchten Reisepreis (ohne Selbstbehalt)

2.

Reiseabbruch:

Ersatz der gebuchten, nicht genutzten Teile des Arrangements

bis zum gebuchten Reisepreis (ohne Selbstbehalt)

3.

Verspäteter Antritt des gebuchten Aufenthaltes:

a.  Unverschuldete Verspätung der Anreise zum Urlaubsort (z.B. Auto-panne): Ersatz der Nächtigungs- und Verpflegungskosten unterwegs

b.  Elementarereignis vor Ort (aufgrund von Lawinen, Muren etc.): Ersatz der erforderlichen Nächtigungs- und Verpflegungskosten vor Ort bei Straßensperre

bis 20 % des gebuchten Reisepreises, max. € 365,-

4.

Unfreiwillige Urlaubsverlängerung:

Aufgrund von Unfall, Erkrankung oder Elementarereignis: Ersatz der entstehenden Mehrkosten vor Ort (inkl. Verpflegung)

bis 50 % des gebuchten Reisepreises, max. € 2.000,–

5.

Such- und Bergekosten

Bei Berg- und Seenot (inklusive Hubschrauberbergung)

bis € 7.500,-

Diesem Stornovertrag liegen die österreichischen Hotelvertragsbedingungen und die im Reservierungszeitraum gültige Preisliste zugrunde. Die Prämie beträgt 5% des gebuchten Reisepreises.

Berechnungsbeispiel: Reisepreis€ 1.000,- x 5% = € 50,- Versicherungsprämie
Gerne wird die Rezeption für Sie das Notwendige vornehmen.

 

Reiserücktritt/Storno

Es gelten die allgemeinen Hotelvertragsbedingungen in Ihrer aktuellen Fassung.
Weitere Sprachen finden Sie bei der Wirtschaftskammer Österreich.

Auszug aus den allgemeinen Hotelvertragsbedingungen:

Rücktritt durch den Vertragspartner - Stornogebühr

§ 5.5 Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden.

§ 5.6 Außerhalb des im § 5.5. festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige
Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren
möglich:
- bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40 % vom gesamten Arrangementpreis;
- bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70 % vom gesamten Arrangementpreis;
- in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90 % vom gesamten Arrangementpreis.

bis 3 Monate  3 Monate bis 1 Monat
1 Monat bis 1 Wochen
in der letzten Woche
 keine Stornogebühren
 40 %  70 %
 90 %

  

 

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